Bayern ändert die Einreise-Quarantäneverordnung:
Seit dem 23.10.2020 müssen Pendler zum regelmäßigen Corona-Test:
"Wer aus einem Risikogebiet (...) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich
- binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und
- danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen".
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Quelle:Bayerische Staatskanzlei, Einreise-Quarantäneverordnung, IHK München