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Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots in Bayern

Bayern (26.10.2020) - Um die Corona-Pandemie und einen erneuten Lockdown in Bayern abzuwenden, wird in Bayern nun vermehrt getestet. Seit dem 23.10. müssen Pendler, die nach Bayern einreisen, regelmäßig zum Corona-Test.

Bayern ändert die Einreise-Quarantäneverordnung:

Seit dem 23.10.2020 müssen Pendler zum regelmäßigen Corona-Test:

"Wer aus einem Risikogebiet (...) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich

  1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und
  2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen".

Alle aktuellen Informationen und Informationen zu den Auswirkungen der Pandemie auf das internationale Geschäft erhalten Sie hier im Außenwirtschaftsportal.

Quelle:Bayerische Staatskanzlei, Einreise-Quarantäneverordnung, IHK München