Die bayerische Allgemeinverfügung erweitert die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung des Bundes. Die Corona-EinreiseV verpflichtet Grenzpendler und Grenzgängern, die aus Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten einreisen, bei Einreise ein negatives Covid19-Testergebnis vorzuweisen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Auch aus einfachen Risikogebieten
Die bayerische Allgemeinverfügung legt nun auch eine Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus „einfachen“ Risikogebieten fest, allerdings ist hier, anders als bei der Bundesregelung für Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete, eine wöchentliche Testung ausreichend.
Weitere Informationen finden Sie im Portal auf der Sonderwebsite zu Corona.
Quelle: News International IHK München