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Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Letzte Woche wurde im Bundestag das Gesetz zur Achtung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang der Lieferketten verabschiedet. Das Gesetz soll ab 2023 für deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen wirksam werden und ab 2024 ebenfalls für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten gelten. Doch welche rechtlichen Anforderungen bringt das Gesetz mit sich? Was bedeuten die neuen regulatorischen Entwicklungen konkret für Unternehmen? Und mit welchen Änderungen wurde das Gesetz schlussendlich verabschiedet?

Berlin (16.06.2021) - Im Rahmen eines Online-Seminares Helpdesks Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung am 30. Juni 2021 werden diese und weitere Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beantwortet. Neben den Informationen zur nationalen Regulierung geben wir Ihnen praktische Tipps zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette und informieren Sie über Unterstützungsangebote.
 
Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte bis zum 29. Juni 2021 unter folgendem Link an.

Angebote des DGCN zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht und Lieferkettengesetz


Das Deutsche Global Compact Netzwerk bietet Unternehmen hierzu verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote, darunter zum Beispiel aktuell:

  • In unserem kostenlosen Webinar am 30. Juni informieren Expert:innen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, mit besonderem Fokus auf das nun beschlossene deutsche Gesetz sowie entsprechende Entwicklungen auf EU-Ebene.
  • Umfassende Orientierung, Hintergrundinformationen, Verweise auf hilfreiche Ressourcen sowie Praxisbeispiele bietet Ihnen unser Informationsportal www.mr-sorgfalt.de. Im Bereich Bereich „Einstieg“ erfahren Sie, wie erste Schritte hin zu einem proaktiven Management menschenrechtlicher Risiken entlang von Wertschöpfungsketten aussehen können. Im Bereich „Vertiefung“ können Sie ausführliche Webinare zu den einzelnen Elementen menschenrechtlicher Sorgfalt – von der Grundsatzerklärung bis zum Beschwerdemechanismus – abrufen. Das „Human Rights Capacity Diagnostic“ ermöglicht Ihnen eine Einschätzung Ihres aktuellen Umsetzungsstandes und gibt Tipps für die weitere Verbesserung.
  • Das Trainingsprogramm „Fit für Menschenrechte“ unterstützt Ihr Unternehmen über mehrere Monate und mit fachlicher Begleitung durch Expert:innen bei der systematischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne der UN Leitprinzipien, an denen sich auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz explizit orientiert. Besonders im Vordergrund stehen dabei die Ermittlung, Bewertung und Priorisierung menschenrechtlicher Risiken entlang der Wertschöpfungskette sowie die Ableitung von Handlungsansätzen zum effektiven Management identifizierter Risiken. Weitere Informationen zu Ablauf, Zielgruppe und Teilnahmegebühren des Mitte September startenden Programms finden Sie hier.
  •  Auch unsere Webinarreihe zu den UNGC-Prinzipien 3-6 / ILO-Kernarbeitsnormen setzen wir uns mit Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie Diskriminierung und damit auch im Sinne des Gesetzes relevanten Menschenrechtsthemen auseinander. Der nächste Teil der Reihe findet bereits am 17. Juni statt, hier können Sie sich anmelden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Business-Scout Bayern Oliver Wagener.