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Tschechien: Aktuelle News zur Regelung für Grenzpendler

Prag (16.04.2020) - Für Berufspendler aus Tschechien gilt ab 14. April 2020, 0:00 Uhr, eine "2+2-Regelung". Sie können die Grenze zum Zwecke der Arbeitsausübung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschreiten, das heißt mindestens 14 Tage Aufenthalt in Deutschland, mindestens 14 Tage in Quarantäne (Ärztliches Attest erforderlich).

Wichtiger Hinweis für Grenzpendler nach Tschechien

Ab 14.04. müssen ausländische Grenzpendler, die nach Tschechien einreisen, vor Arbeitsantritt eine 14-tägige Quarantäne in Tschechien absolvieren! Diese Regel gilt nicht für Mitarbeiter chemischer und pharmazeutischer Betriebe sowie aus den Bereichen Gesundheitswesen, Sozialdienstleistungen und integriertes Rettungssystem und der sogenannten kritischen Infrastruktur!

Ausnahmeregelung Arbeitskräfte Gesundheitswesen, kritische Infrastruktur, usw.

Für Mitarbeiter von Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens, kritischer Infrastruktur, usw. entfällt die Quarantänepflicht, sofern die regelmäßige Grenzüberquerung innerhalb von weniger als 14 Tagen erfolgt. Hier muss aber eine "Erklärung über Einhaltung von Gesundheitsstandards" ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Die Erklärung, das genaue Procedere und die Definition der Berufsgruppen ist auf der Homepage der Deutschen Botschaft skizziert.

Für dringende Rückfragen steht Ihnen die Deutsche Botschaft unter wi(at)prag.diplo.de und +420 257 113 234 zur Verfügung.

Regelung bis 13. April, 23:59 Uhr

Seit 26. März, 0:00 Uhr, bis 13. April, 23:59 Uhr, gilt folgende Regelung für Grenzpendler: die Pendler können auch weiterhin zu ihren Arbeitgebern in Deutschland ausreisen und arbeiten, sie müssen dann aber mindestens drei Wochen am Stück in Deutschland bleiben und sich anschließend in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Seit Mitternacht vom 20.03. auf den 21.03. benötigen Grenzpendler zusätzlich zur Arbeitgeberbestätigung noch ein so genanntes "Grenzübertrittsbuch". Diese Vorgaben sind auch weiterhin gültig.

Überblick: Einreise in die Tschechische Republik

Einen Überblick zur Einreise und Ausreise finden Sie hier.

Das tschechische Innenministerium hat eine Hotline eingerichtet:
In deutscher Sprache: +420 704 844 577
In englischer Sprache: +420 704 844 842

Quarantäneverordnung für Einreisende

Laut Quarantäneverordnung vom 09.04.2020, müssen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, für 14 Tage in häusliche Quarantäne.

Davon ausdrücklich ausgenommen sind u.a. Personen, die

  • beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,
  • die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen.

Alle Details gibt es hier.

(Quelle: IHK für Oberfranken Bayreuth)