Ziel der Novelle ist es, den Prozess der Gewährung und Erlangung von Investitionsanreizen in Tschechien zu vereinfachen, indem nicht mehr alle Anträge auf Zusage eines Investitionsanreizes der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Mit der Gesetzesänderung wird eine neue Möglichkeit eingeführt, einen Investitionsanreiz zu erhalten, indem eine Einzelgenehmigung bei der Europäischen Kommission beantragt wird. Entscheidet sich der Investor, den Körperschaftsteuerrabatt in Anspruch zu nehmen, muss er nicht auf die Genehmigung des Investitionsanreizes durch die Regierung warten. Stattdessen wird sein Antrag vom Ministerium für Industrie und Handel in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium geprüft, was den Prozess verkürzen dürfte.
Die Regierung wird jedoch auch weiterhin über strategische Investitionsmaßnahmen/-transaktionen (diese haben neben Steuerrückerstattungen auch Anspruch auf einen Zuschuss) gemäß dem Gesetz über Investitionsanreize entscheiden.
Quelle: Ministerium für Industrie- und Handel, BHI NL 04/2024