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Tschechien, Risikogebiet Prag: Ausnahmeregelung für Berufspendler ‎

Prag (15.09.2020) - Am 09.09.2020 hat das Auswärtige Amt die tschechische Hauptstadt Prag zum Corona-Risikogebiet erklärt und rät von "nicht notwendigen, touristischen Reisen" ab.

Bei Einreise nach einem Aufenthalt in der Region Prag innerhalb der letzten 14 Tage gibt es nach Angaben des Auswärtigen Amtes eine Pflicht zur Quarantäne, die jedoch durch ein negatives PCR-Testergebnis abgekürzt werden kann. Der Test kann kostenlos in Deutschland oder höchstens 48 Stunden vor Abreise in Tschechien gemacht werden. Die Durchreise durch Deutschland im Transit ist jederzeit möglich.
 
Gemäß der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung vom 15.06.2020 gelten für Bayern wichtige Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht:

  • für zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasste Reisen
  • für Personen die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
  • für Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen
  • für Personen, denen das zuständige Gesundheitsamt oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine Befreiung erteilt hat.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bedingungen in der aktuellen Situation ständig ändern können!

Quelle: News International IHK München,Deutsch-Tschechische Auslandshandelskammer, Deutsche Botschaft Prag