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Tschechien: Seit heute neue Corona-Bestimmungen, Dienstreisen weiterhin möglich

Prag (22.10.2020) - Die Tschechische Regierung hat auf der Grundlage der Notstandsverordnung mit Wirkung vom 22. Oktober verschärfte Bewegungs- und Kontakteinschränkungen angeordnet. Folgende Krisenmaßnahmen gelten landesweit vom 22.10.2020 6.00 Uhr bis 3.11.2020 23.59 Uhr:

 

Die Auslandshandelskammer Tschechien (AHK) informiert auf ihrer Website:

Bewegung der Bevölkerung

  • Es besteht eine Ausgangssperre, außer für Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen. Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
  • Es dürfen sich, auch im Freien -bis auf Ausnahmen, wie Angehörige der gleichen Haushalte, Familienangehörige oder Arbeitskollegen - max. 2 Personen treffen.
  • Besuchsverbot in Krankenhäusern und Seniorenheimen
  • Behörden – 2 Tage in der Woche für fünf Stunden geöffnet

Maskenpflicht

  • in allen Innenräumen der Gebäude (Ausnahmen sind u.a. Betriebe und Büros, aber nur wenn der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Mitarbeitern eingehalten wird)
  • in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an allen Haltestellen,  Bahnsteigen und in Warteräumen des öffentlichen Verkehrs
  • in Autos, wenn die Insassen nicht aus demselben Haushalt kommen
  • in allen öffentlich zugänglichen Orten in bebauten Gebieten der Städte und Kommunen, wenn der 2-Meter-Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten wir

Informationen zu Einreise von der deutschen Botschaft Prag:

Einreise nach Tschechien aus der grünen Kategorie:

Touristische Reisen nach Tschechien sind ab dem 22. Oktober bis 3. November nicht möglich. Personen, die sich bereits in Tschechien aufhalten, können aber ihren Aufenthalt hier beenden.

Aufgrund des seit heute in Tschechien bestehenden Ausgangsverbots dürfen aber nur

  • dienstliche Reisen (Arbeit, Geschäft)
  • Reisen zur Familie oder zu nahestehenden Personen
  • Eigene Wege oder Wege im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder des Freiwilligendienstes zur Absicherung der Grundbedürfnisse
  • Arztbesuche (einschl. Tierarzt)
  • Behörden- und Amtsangelegenheiten
  • verschiedene besondere Dienste (z. B. Lieferdienste, individueller geistlicher Beistand, Polizei)
  • Spaziergänge in die Natur und Parks sowie in eigene Erholungsobjekte
  • Ausreisen aus Tschechien
  • Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen mit höchstens 10 Personen, sowie Friedhofsbesuche
  • Reisen zurück zum Wohnort.  

durchgeführt werden.

Bei Einreise nach Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie müssen sich die Reisenden vor Ankunft mit Formular  mit dem regional zuständigen Hygieneinstitut in  Verbindung setzen. Das Formular muss auch bei der Grenzkontrolle oder bei Kontrollen nach Einreise vorgelegt werden. Ankommende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft in der Tschechischen Republik einem PCR-Test zu unterziehen oder ein PCR-Testergebnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates beim regional zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen, das bei Vorlage nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wird nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft ein PCR-Testergebnis bei der jeweiligen Hygienestation eingereicht, wird eine notwendige Quarantänemaßnahme angeordnet.

Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zur Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

Quellen: AHK Tschechien und Dt. Botschaft Prag