Zuvor benutzte Markierungen, auf denen die Türkei in anderer Sprache bezeichnet wurde („Made in Turkey“, „Fabrique´ en Turquie“, „Hergestellt in der Türkei“ usw.), dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden.
Diese Änderung betrifft in erheblichem Ausmaß die Textilindustrie, sofern die Ware in der Türkei gefertigt wurde. Auch bayerische Unternehmen, die Textilien und Bekleidung aus der Türkei importieren, sind betroffen.
Übergangsfrist für Warenmarkierung
Die türkische Regierung hat den Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 01.03.2022 eingeräumt, um die neue Regelung umzusetzen.
Gesetzesgrundlage ist der Erlass 2021/24 des türkischen Staatspräsidenten (Resmi Gazete Nr. 31679 vom 04.12.2021).
Quelle: News International IHK München