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Türkei: Hinweis zur Ursprungsangabe „Europäische Union“

Würzburg (21.09.2020) - Ursprungsangabe "Europäische Union" nur noch in Kombinaion mit der Angabe des einzelstaatlichen Ursprungs.

Derzeit liegen dem Deutschen Industrie- und Handeslkammertag DIHK unterschiedliche Meldungen vor, inwieweit der türkische Zoll weiterhin die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-UZs akzeptiert oder diese nur noch in Kombination mit der Angabe des einzelstaatlichen Ursprungs der EU-Mitgliedstaaten anerkennt.

In der Antwort der türkischen Generalzolldirektion auf eine Anfrage des regionalen ägäischen Zollamts ist ein Ursprungszeugnis (UZ) von den zuständigen Behörden des Ursprungslandes oder des Exportlandes auszustellen. Hieraus leitet der türkische Zoll ab, dass die allgemeine Angabe „Europäische Union“ nicht zulässig ist. Derzeit liegen dem DIHK unterschiedliche Informationen darüber vor, ob es sich hier lediglich um eine auf einen konkreten Einzelfall bezogene Auskunft handelt oder ob diese Aussage bereits generell für alle für die Türkei ausgestellten UZs gilt.

Vorab mit den Importeuren verständigen

Welche türkischen Zollämter bereits der o.g. Regelung folgen, ist nicht bekannt. Die IHKs empfehlen daher deutschen Exporteuren, sich vorab mit ihren Importpartnern zu verständigen, ob das jeweilige türkische Zollamt auf der o.g. Regelung besteht oder weiterhin „Europäische Union“ als alleinige Ursprungsangabe akzeptiert. Bis zur Klärung des Sachverhalts kann es daher im Zweifel erforderlich sein, zusätzlich zum Ursprung „Europäische Union“ auch den einzelstaatlichen Ursprung aufzuführen, z.B.: „Bundesrepublik Deutschland (Europäische Union)“. Eine solche Handhabe ist bereits im Zusammenhang mit anderen, z.B. arabischen Ländern bekannt. Sofern es nicht möglich ist, einen oder mehrere einzelstaatliche Ursprünge im UZ auszuweisen, drohen eventuell Probleme bei der Abfertigung und u.U. die Erhebung von Sonderzöllen.

Der DIHK hat das Bundeswirtschaftsministerium sowie die EU-Kommission über dieses neuerliche Handelshemmnis der türkischen Seite informiert und um Aufklärung bzw. Rücknahme dieser Regelung gebeten. Auch in der Türkei haben sich inzwischen verschiedene Verbände an die türkische Generalzolldirektion (Handelsministerium) mit der Bitte gewendet, den Sachverhalt klarzustellen und „Europäische Union“ weiterhin als Ursprungsangabe zu akzeptieren.

Quelle: IHK News International IHK Würzburg/ DIHK