10.09.2021 - Bisher war der 01.01.2022 Stichtag für die Umstellung von CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb in UK. Am 24.08.2021 wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung noch bis Anfang 2023 verwendet werden kann. Ausgenommen sind Medizinprodukte.
Ursprünglich waren Unternehmen im Rahmen des Brexit bis Ende diesen Jahres verpflichtet Waren mit der UKCA-Kennzeichnung zu versehen und diese natürlich auch nach diesen nationalen Anforderungen zu testen. Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wird Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die offizielle Informationen der britischen Regierung sowie die Liste der betroffenen Waren finden Sie hier: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking.
(Quelle: IHK Aschaffenburg)