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UKCA-Kennzeichnung: Anwendungsfrist bis 01.01.2023 verlängert

Die Vorgaben zur UKCA-Kennzeichnung traten am 01.01.2021 in Kraft.

10.09.2021 - Bisher war der 01.01.2022 Stichtag für die Umstellung von CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb in UK. Am 24.08.2021 wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung noch bis Anfang 2023 verwendet werden kann. Ausgenommen sind Medizinprodukte.

Ursprünglich waren Unternehmen im Rahmen des Brexit bis Ende diesen Jahres verpflichtet Waren mit der UKCA-Kennzeichnung zu versehen und diese natürlich auch nach diesen nationalen Anforderungen zu testen. Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wird Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die offizielle Informationen der britischen Regierung sowie die Liste der betroffenen Waren finden Sie hier: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking.

(Quelle: IHK Aschaffenburg)