Neue Infografik für Betriebe: Der Weg zum Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine
Um den vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen ukrainische Geflüchtete einen Antrag nach §24 AufenthG stellen. Die neue Infografik des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge fasst alle Schritte bis zum Aufenthaltstitel übersichtlich zusammen.
Welche Schritte kommen vor der Antragsstellung? Welche Behörden sind für die Ausstellung notwendiger Dokumente zuständig? Auf diese Fragen finden Sie in der neuen Infografik schnell und übersichtlich Antworten.
Hier finden Sie die Infografik.
Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ finden Sie im FAQ des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.