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Ukraine: Gemeinsames Versandverfahren

Die Ukraine ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

 

Der staatliche Zolldienst der Ukraine hat daher eine Übersicht für Wirtschaftsbeteiligte und Bürgen, die das gemeinsame Versandverfahren nutzen, erstellt. Darin werden in Bezug auf das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren die Verpflichtungen für den Transport von Waren in oder durch das Gebiet der Ukraine dargestellt.

Weitere Informationen zum gemeinsamen Versandverfahren und die Übersicht für die Ukraine finden Sie auf der Homepage des Zoll.

Quelle: Zoll, IHK Würzburg-Schweinfurt.