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Ukraine und Ungarn: Ausfuhrbeschränkungen für Getreide

Die ukrainische Regierung hat die Ausfuhr von Roggen, Hafer, Hirse, Buchweizen, Salz, Zucker, Fleisch und Vieh verboten.

Außerdem führte sie "Ausfuhrlizenzen" für die wichtigsten Getreidearten (Weizen, Mais, Sonnenblumenöl) sowie für Geflügel und Eier ein.

Auch die ungarische Regierung hat Ausfuhrbeschränkungen für Getreide verfügt.

Die ukrainische Regierung hat am 6. März 2022 die Ausfuhr von Roggen, Hafer, Hirse, Buchweizen, Salz, Zucker, Fleisch und Vieh verboten, wie Reuters berichtet. Außerdem führte sie "Ausfuhrlizenzen" für die wichtigsten Getreidearten (Weizen, Mais, Sonnenblumenöl) sowie für Geflügel und Eier ein, was bedeutet, dass sie den Außenhandel mit diesen Erzeugnissen faktisch eingeschränkt hat.

Ungarn hat ebenfalls Ausfuhrbeschränkungen für Getreide verfügt (siehe Anlage Regierungsverordnung 83/2022. (III. 5.) Korm. Rend.)

Seit dem 6. März dürfen Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Soja und Sonnenblumensaat nur noch nach vorheriger Genehmigung durch den Agrarminister ausgeführt werden. Der Staat hat für diese Produkte ein Vorkaufsrecht, dazu müssen geplante Exporte vorab beim Amt für die Sicherheit der Lebensmittelkette (NÉBIH) angemeldet werden. Nur, wenn der Staat keinen Gebrauch von seinem Vorkaufsrecht macht, darf die Ausfuhr erfolgen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 15. Mai 2022 und verstößt voraussichtlich gegen EU-Recht (Artikel 6 der EU-Richtlinie 2015/1535) - genauso wie die bestehenden ungarischen Beschränkung für Baumaterialien. Diese sind bereits Gegenstand eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)