Was müssen Arbeitgeber mit der A1-Bescheinigung machen?

Nürnberg - Als Arbeitgeber müssen Sie die A1-Bescheinigung so schnell wie möglich an Ihre entsendeten Mitarbeitenden weiterleiten und eine Kopie in der Personalakte ablegen.

Wie lange muss die A1-Bescheinigung in der Personalakte aufbewahrt werden?

Die Bescheinigung müssen Sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt (§28f und §28p SGB IV).

Tipp: Geben Sie Ihren Mitarbeitenden für den Auslandseinsatz einen Farbausdruck mit. Das ist zwar nicht verpflichtend, aber praktisch. Denn: Bei Kontrollen im Ausland wird eher ein Ausdruck in Farbe akzeptiert.

Alle Informationen zum Thema Dienstleistungen erbringen in Europa finden Sie hier im Dienstleistungskompass

Quelle: Newsletter BHI, Techniker Krankenkasse