Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für europäische Drittstaaten.
Polen und Griechenland kommen dazu
In Dänemark etwa wird eine Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Verpackungen erhoben, in Griechenland müssen sich Inverkehrbringer an einem Dualen System beteiligen sowie beim National Producers Register registrieren, in der Türkei ist der Einsatz bestimmter Anteile an recycelten Materialien vorgeschrieben: All diese und weiter3 Details hat die DIHK in ihrer frisch aktualisierten Übersicht "Umgang mit Verpackungen in Europa" zusammengestellt. Neu hinzugekommen sind seit der letzten Überarbeitung im April 2023 die Vorschriften zu Polen und Griechenland.
Auf nunmehr 58 Seiten erfahren die Leser für aktuell 27 europäische Länder, wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen oder welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Dieser wird aktuell vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Bis die Regelungen beschlossen sind und in Kraft treten, können noch Jahre vergehen. Bis dahin können sich auch innerhalb der Länder die Sachverhalte immer wieder ändern.
Insofern spiegelt die Publikation den Sachstand vom 31. Juli 2023 wider. Sie steht hier zum Download bereit: