Mitteilung des Auswärtigen Amtes:
"Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Ausländer, die ein längerfristiges Aufenthaltsrecht von mehr als 90 Tagen in Ungarn nachweisen können sowie Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten mit einer ungarischen Sportvereinigung gemäß Sportgesetz.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausquarantäne verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Quarantäne kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Die Einreise ist ohne Quarantäne oder Testpflicht gestattet für:
- den Güterverkehr,
- Konzerninterne Geschäftsreisen (z.B. zwischen Mutter- und Tochterunternehmen),
- Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
- Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
- Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von 6 Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden.