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Ungarn: Wichtige Frist für Kontoinhaber

München (28.05.2019) Die AHK Ungarn weist darauf hin, dass Kontoinhaber in Ungarn gesetzlich verpflichtet sind, bis zum 26. Juni 2019 ihre persönlichen Daten mit ihrer Bank abzugleichen.

Andernfalls sind Transaktionen nach diesem Termin nicht mehr erlaubt. Bitte kontaktieren Sie daher Ihr Bankinstitut, falls Sie noch nicht zu einem solchen Datenabgleich aufgefordert wurden.

Quelle: News International IHK München,
AHK Ungarn