Ursprünglich wurden die Strafzölle gegen EU-Waren am 18.10.2019 verhängt. Am 5. bzw. 18.03.2020 erfolgte eine erste Änderung der Zollsätze und des betroffenen Warenkreises.
Diesmal bleiben die Zollsätze unverändert (15 % auf Airbus-Flugzeuge/-teile und 25 % auf andere europäische Waren). Allerdings ändern sich der betroffene Warenkreis und die betroffenen Ursprungsländer, wenn auch nur geringfügig. So werden bestimmte Produkte aus dem Vereinigten Königreich (Kekse) und Griechenland (Käse) gestrichen. Aufgenommen werden Produkte aus Deutschland und Frankreich (verschiedene Marmeladen).
Unternehmen sollten die Liste der betroffenen Waren überprüfen, um ihre eigenen HS-Codes zu finden. Die Liste wird in einer demnächst erscheinenden Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht. Die vorläufige Bekanntmachung ist hier verfügbar. Im Folgenden stellen wir einen unverbindlichen Auszug bzgl. der Änderungen daraus zur Verfügung:
Die Liste der von Strafzöllen betroffenen Waren (25 % für nicht flugzeugbezogene Güter) ändert sich wie folgt:
- Für folgendes Produkt werden die Strafzölle auf Waren mit Ursprung DE eingegrenzt. (vormals Ursprung GB oder DE):
1905.31.00: Sweet biscuits
- Folgende Produkte mit Ursprung DE oder FR werden neu aufgenommen:
2007.99.05: Lingonberry and raspberry jams
2007.99.10: Strawberry jam
2007.99.15: Currant and other berry jams, nesoi
2007.99.20: Apricot jam
2007.99.25: Cherry jam
2007.99.35: Peach jam
2007.99.60: Strawberry pastes and purees, being cooked preparations
- Für folgendes Produkt gelten die Strafzölle auf Waren mit Ursprung DE (und AT, BE, BG, HR, CY, CZ, DK, EE, FI, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PT, RO, SK, SI, ES, SW, UK) fort. Lediglich Griechenland wurde von der Liste gestrichen.
0406.90.99: Cheeses & subst. for cheese (incl. mixt.), nesoi*, w/o cows milk, w/butterfat over 0.5 percent by wt, not subject to GN15
(* "nesoi" bedeutet "not elsewhere specified or included").
Eine konsolidierte Liste der betroffenen Waren finden Sie in Annex 2 Section 2 der o.g. Bekanntmachung. Eine erneute Änderung der Liste wird für den 8. Februar 2021 erwartet (180 Tage).
Hinweis: Die WTO-Entscheidung darüber, in welcher Höhe die EU wegen der Boeing-Subventionen wiederum Zölle gegen die USA verhängen kann, wird im Herbst 2020 erwartet. Die EU versucht seit längerem, mit den USA in beiden Fällen eine Verhandlungslösung zu erreichen, um neue beiderseitige Zölle zu vermeiden. Die USA haben dies bis zuletzt abgelehnt.
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)