Die US – Administration gab am 14.07.2020 hierzu eine entsprechende Durchführungsverordnung (Executiv Order on Hongkong Normalization) heraus. Importeuren räumt die CBP eine Übergangsfrist bis zum 25.09.2020 ein, um die entsprechenden Kennzeichnungen auf die neue Vorschrift umzustellen. Danach müssen in Hongkong hergestellte Produkte mit „Made in China“ gekennzeichnet sein.
Auslöser dieser Maßnahme ist das neue nationale Sicherheitsgesetz in Hongkong. Somit wird Hongkong Seitens der USA nicht mehr als autonome Sonderverwaltungszone anerkannt, sondern wie ein Teil der Volksrepublik China behandelt. Damit könnten die USA künftig auf Produkte aus Hongkong Antidumpingzölle, Ausgleichszölle oder Schutzzölle erheben, wie das bereits bei Warenlieferungen aus der VR China der Fall ist.
Ob Hongkong gegenüber China für Exporte in die USA ein eigenständiges Zollgebiet bleibt oder die USA die Sonderbehandlung aufgeben, ist bisher noch nicht geklärt.
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Quelle: Germany Trade and Invest/News International IHK München