Dies betrifft fast alle Reisende aus Brasilien, China, dem Iran, Irland, dem Schengen-Raum, Südafrika und dem Vereinigten Königreich. Unternehmen können weiterhin Anträge auf eine National Interest Exception (NIE) stellen, um Mitarbeiter gegebenenfalls in die USA reisen zu lassen. Die Bestimmungen bez. NIE sind aber sehr eng gefasst. So beklagen sich immer wieder mainfränkische Geschäftsführer, die dringend Ihre US-Niederlassungen bzw. Produktionsstätten besuchen müssen
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)