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Verlängerung der EU-Russland-Sanktionen um weitere zwölf Monate bis 23.6.2021‎

Brüssel (26.06.2020) - Der Europäische Rat hat am 18.6.2020 beschlossen, die gegen Russland verhängten Sanktionen um weitere zwölf Monate bis 23.6.2021 zu verlängern. Die 2014 erstmals in Kraft getretenen und seitdem regelmäßig verlängerten Sanktionen waren eine Reaktion der EU auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation.

Was gehört zu den Verboten?

Konkret geht es in dem Beschluss um die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Krim sowie der Region Sewastopol. Zu den derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen gehören Verbote, die sich gegen die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die EU sowie gegen Infrastruktur- oder Finanzinvestitionen und Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol richten. Außerdem unterliegt die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen den restriktiven Maßnahmen der EU, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind.
 
Informative Übersichten zu den Russland-Sanktion der EU: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ukraine-crisis/
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ukraine-crisis/history-ukraine-crisis/

Quellen: News International IHK München, Eur-Lex, Rat der Europäischen Union