Was gehört zu den Verboten?
Konkret geht es in dem Beschluss um die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Krim sowie der Region Sewastopol. Zu den derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen gehören Verbote, die sich gegen die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die EU sowie gegen Infrastruktur- oder Finanzinvestitionen und Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol richten. Außerdem unterliegt die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen den restriktiven Maßnahmen der EU, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind.
Informative Übersichten zu den Russland-Sanktion der EU: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ukraine-crisis/
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ukraine-crisis/history-ukraine-crisis/
Quellen: News International IHK München, Eur-Lex, Rat der Europäischen Union