Die unterschiedlichen Verpflichtungen führen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu Rechtsunsicherheiten. Unternehmen, die verpackte Waren in EU-Ländern in den Verkehr bringen, sind mit folgenden Fragen konfrontiert:
• Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen?
• Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich?
• Welche Sonderregelungen gibt es?
Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat der DIHK deshalb einen Praxisleitfaden zum Umgang mit Verpackungen in Europa erstellt. Der Leitfaden bietet Unternehmen, die verpackte Produkte in europäische Länder vertreiben, einen Überblick über die Regelungen in den jeweiligen Ländern. Auf jeweils ein bis zwei Seiten werden die nationale Rechtsgrundlage, die Pflichten für Hersteller, Handel und Importeure, die zur Verfügung stehenden Systeme sowie die Bestimmungen für die Verpackungen, die an Gewerbe bzw. an Haushalte geliefert werden, pro Land aufgelistet.
Sie können den Leitfaden im Anhang oder auf unserer IHK-Ratgeberseite zum Verpackungsgesetz herunterladen. Die Auslandshandelskammer (AHK) in Frankreich hat ergänzend dazu ein Update herausgegeben, welches Sie anbei finden. Es enthält aktuelle Änderungen für die Länder Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und Österreich.
Anhänge
- DIHK-Leitfaden: Umgang mit Verpackungen in Europa
- AHK-Übersicht: Aktuelle Änderungen in ausgewählten Ländern
Quelle: News International IHK München