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Verpackungsbestimmungen in Europa – DIHK veröffentlicht neue Übersicht

München (04.02.2021) - Die 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie war Anlass für ‎zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. ‎Allerdings variieren die Regelungen zum Umgang mit Verpackungen von Land ‎zu Land.

Die unterschiedlichen Verpflichtungen führen im grenzüberschreitenden ‎Warenverkehr zu Rechtsunsicherheiten. Unternehmen, die verpackte Waren in ‎EU-Ländern in den Verkehr bringen, sind mit folgenden Fragen konfrontiert:‎

• Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen?‎
• Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich?‎
• Welche Sonderregelungen gibt es?‎

Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat der DIHK deshalb einen Praxisleitfaden zum ‎Umgang mit Verpackungen in Europa erstellt. Der Leitfaden bietet Unternehmen, die ‎verpackte Produkte in europäische Länder vertreiben, einen Überblick über die ‎Regelungen in den jeweiligen Ländern. Auf jeweils ein bis zwei Seiten werden die nationale ‎Rechtsgrundlage, die Pflichten für Hersteller, Handel und Importeure, die zur ‎Verfügung stehenden Systeme sowie die Bestimmungen für die Verpackungen, die ‎an Gewerbe bzw. an Haushalte geliefert werden, pro Land aufgelistet.‎

Sie können den Leitfaden im Anhang oder auf unserer IHK-Ratgeberseite zum Verpackungsgesetz herunterladen. Die Auslandshandelskammer (AHK) in Frankreich hat ergänzend dazu ein ‎Update herausgegeben, welches Sie anbei finden. Es enthält aktuelle Änderungen für die Länder ‎Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und Österreich. ‎

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Quelle: News International IHK München