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Verschärfte Regelungen zur Einreise nach Österreich

München (18.12.2020) - Die Verordnung tritt am 19.12.2020 in Kraft und sieht insbesondere folgende in beruflicher Hinsicht relevante Ausnahmen von der Quarantänepflicht vor:

Demnach müssen u.a. beruflich reisende Personen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.
Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt.
Zudem wird bei beruflicher Einreise nach Österreich eine Bestätigung des Auftraggebers und/oder Arbeitgebers empfohlen, die die Dringlichkeit der Reise bestätigt.

Für die folgenden Personen ist die Einreise ohne Vorliegen eines negativen Covid-19 Tests möglich (diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden):
 

  • Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen.
  • Transitpassagiere
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
  • Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
  • Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
  • Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen

 
Bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen werden Geldstrafen bis zu 1.450,- Euro fällig.

Rückreise nach Bayern

Bitte beachten Sie, dass die 24-Stunden Regelung seit dem 9. Dezember ausgesetzt wurde. Personen aus Deutschland, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in Österreich aufgehalten haben und nach Bayern zurückreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde.

 
(Quelle: News International IHK München für Oberbayern, AHK Österreich)