Gemäß Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen in der Fassung vom April 2016 können alte Vordrucke für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck „Europäische Gemeinschaft/European Community“ nur noch bis zum 1. Mai 2019 verwendet werden.
Wortlaut ist wichtig
Die IHK weist darauf hin, dass ab dann nur noch UZ-Formularsätze mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen akzeptiert werden. Als Vornachweis können vor dem 1. Mai 2019 ausgestellte UZs mit dem Aufdruck "Europäische Gemeinschaft/European Community" dagegen auch nach dem 1. Mai 2019 anerkannt werden.
Die Aufbrauchfrist für die alten UZ-Formulare folgt der Frist für Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (z.B. Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen) und ist auch in den Guidelines zum nichtpräferenziellen Ursprung von Eurochambres festgeschrieben.
(Quelle: IHK Niederbayern)