Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 23 vom 23. Januar 2023 eine Mitteilung über die Anwendung des Systems des registrierten Ausführers der Europäischen Union durch Côte d‘Ivoire und Madagaskar im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d‘Ivoire bzw. des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika.
Die EU-Kommission teilt mit, dass Côte d‘Ivoire und Madagaskar das System des registrierten Ausführers (REX) im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d‘Ivoire bzw. des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika anwenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.
Quelle: Zoll