Wie lange muss die A1-Bescheinigung in der Personalakte aufbewahrt werden?
Die Bescheinigung müssen Sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt (§28f und §28p SGB IV).
Tipp: Geben Sie Ihren Mitarbeitenden für den Auslandseinsatz einen Farbausdruck mit. Das ist zwar nicht verpflichtend, aber praktisch. Denn: Bei Kontrollen im Ausland wird eher ein Ausdruck in Farbe akzeptiert.
Quelle: Newsletter BHI, Techniker Krankenkasse