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Wettbewerbsfonds zur Förderung von Sorgfaltspflichten: Der Due Diligence Fund

Leisten Sie einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in Agrarlieferketten. Wir suchen erfolgversprechende, praktische und innovative Ansätze zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.

Wer kann sich bewerben?

Projektvorschläge können von einer Partnerschaft zwischen einem bzw. mehreren privatwirtschaftlichen Unternehmen aus Deutschland, sowie (mindestens) einem gemeinnützigen Akteur eingereicht werden. Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten gefördert.

Welche Projekte können gefördert werden?

Projekte,

  • die in besonderem Maße den Leitprinzipien der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gerecht werden
  • deren methodischer Ansatz sich zur Adaption durch andere Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor eignet
  • die ein besonders hohes Potential aufweisen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken wirkungsvoll und nachhaltig zu mindern
  • die die vorgesehenen Maßnahmen in eine prozessorientierte Umsetzungslogik einbetten und nicht nur punktuell Wirkungen erzielen

In Ihrem Projektvorschlag geht es um einen der Fokusrohstoffe der INA: Banane, Baumwolle, Naturkautschuk, Kaffee, Kakao, Orangensaft, Palmöl, Soja, Tee, Gewürze.

Die Umsetzung erfolgt in einem der ausgewählten BMZ Partnerländer (Bilaterales Portfolio, Reformpartnerschaften, globale Partnerschaften) und bezieht direkt Betroffene in den genannten Ländern in die Umsetzung ein.

Wie kann ich mich bewerben?

Den Kurzantrag können Sie bis zum 08.07.2022 in englischer oder deutscher Sprache an  ddf(at)giz.de schicken.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie hier.