91 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich Ende Juli 2024 auf ein bahnbrechendes Abkommen für den digitalen Handel geeinigt. Das Abkommen zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden E-Commerce zu fördern und bietet folgende Schwerpunkte:
Förderung des digitalen Handels: Das Abkommen erleichtert elektronische Transaktionen, baut Zölle ab und beseitigt Hürden, um den internationalen E-Commerce für Unternehmen und Verbraucher attraktiver zu machen.
Unterstützung für Entwicklungsländer: Spezielle Initiativen sollen Entwicklungsländern die Teilnahme am digitalen Handel erleichtern, digitale Inklusion fördern und Wirtschaftswachstum unterstützen.
Stärkung des Vertrauens und der Sicherheit: Durch Maßnahmen wie besseren Online-Verbraucherschutz und verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberangriffen wird der elektronische Handel sicherer und zuverlässiger gestaltet.
Quelle: Europäische Kommission, WTO über IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim