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Zoll: Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung

Nürnberg (12.11.2020) - Die Anhänge der EG-Dual-Use-VO, in der ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter gelistet sind, wurden aktualisiert und treten voraussichtlich Dezember 2020 in Kraft. Dual-Use Güter sind Waren mit doppeltem Verwendungszweck.

Mit der Delegierten-Verordnung im Oktober hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich soll diese Delegierte-Verordnung Mitte Dezember 2020 in Kraft treten.
 
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Quelle: News International IHK Nürnberg/ BAFA