Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen istseit dem 15.02.2018 bei Neuanträgen zu nutzen. Je nach Art der beantragten zollrechtlichen Bewilligung sind einzelne Felder auszufüllen oder freizulassen. Der bereits aus der Neubewertung von Bestandsbewilligungen bekannte „kriteriumsbezogene Prüfungsansatz" wird künftig auch bei Neuanträgen angewandt.

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Zoll: Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen
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