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Zoll: Einfuhr in die EU – Kontrollen bei Rückständen in tierischen Erzeugnissen

Bonn (01.03.2018) - Drittländer, aus denen Tiere und tierische Erzeugnisse in die Europäische Union eingeführt werden, müssen Rückstandsüberwachungspläne vorlegen.

Die Überwachung bezieht sich auf Stoffe und Rückstandsgruppen, die in Anhang I der Richtlinie 96/23/EG festgelegt sind.

Wie Germany Trade & Invest (GTAI) mitgeteilt hat, genehmigte die Europäische Kommission  jetzt Rückstandsüberwachungspläne, die von Drittländern in Bezug auf bestimmte Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs vorgelegt wurden. Diese Liste wird mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss geändert.

Folgende Länder und Erzeugnisse werden in die Liste aufgenommen:

  • Andorra: Schwein (mit Einschränkungen)
  • Burkina Faso: Honig
  • Benin: Honig
  • Mauritius: Honig (mit Einschränkungen)
  • San Marino: Milch

Folgende Länder und Erzeugnisse werden aus der Liste gestrichen:

  • Südafrika:  Zuchtwild
  • Simbabwe: Aquakultur und Zuchtwild

Den kompletten Exportguide-Artikel finden Sie hier.