Die Überwachung bezieht sich auf Stoffe und Rückstandsgruppen, die in Anhang I der Richtlinie 96/23/EG festgelegt sind.
Wie Germany Trade & Invest (GTAI) mitgeteilt hat, genehmigte die Europäische Kommission jetzt Rückstandsüberwachungspläne, die von Drittländern in Bezug auf bestimmte Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs vorgelegt wurden. Diese Liste wird mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss geändert.
Folgende Länder und Erzeugnisse werden in die Liste aufgenommen:
- Andorra: Schwein (mit Einschränkungen)
- Burkina Faso: Honig
- Benin: Honig
- Mauritius: Honig (mit Einschränkungen)
- San Marino: Milch
Folgende Länder und Erzeugnisse werden aus der Liste gestrichen:
- Südafrika: Zuchtwild
- Simbabwe: Aquakultur und Zuchtwild
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