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Zoll: Ex-ante Überwachungsdokumente werden ersetzt durch neues ex-post Überwachungssystem

Aschaffenburg (04.06.2020) - In seiner Fachmeldung vom 15.05.2020 informiert der deutsche Zoll über den Wegfall der „vorherigen“ Überwachung von Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse.

Diese vorherige Überwachung (ex-ante) mittels Überwachungsdokumenten war 2016 im Zusammenhang mit der Krise im EU-Stahlsektor und im April 2018 eingeführt worden, als die USA Einfuhrbeschränkungen für Stahl und Aluminium beschlossen. Die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 waren bis zum 15.05.2020 befristet und wurden nicht verlängert.

Neues Überwachungssystem eingeführt

Stattdessen hat die EU-Kommission ein neues „ex-post“ EU-Überwachungssystem für Stahl- und Aluminiumimporte eingeführt. Das neue System basiert auf Einfuhrstatistiken, die bereits zwei Wochen nach den tatsächlichen Einfuhren (und damit wesentlich früher als die offiziellen Eurostat-Daten) vorliegen. Die diesbezüglichen Überwachungsinformationen können auf der „Steel and Aluminium Monitoring“-Website der EU eingesehen werden.

Bislang mussten Importeure, die entsprechende Einfuhren planten, vorab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das elektronische ELAN-System einen Antrag auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments stellen. Der Wegfall dieser Überwachungsdokumente und die Umstellung auf das neue EU-Überwachungssystem bedeutet eine bürokratische Entlastung für Unternehmen, für die sich der DIHK seit mehreren Jahren eingesetzt hat.

Quelle: News International IHK Aschaffenburg