Ab 1. April 2024 müssen alle gewerblichen Anmelder sie aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend nutzen, da mündliche Anmeldungen entfallen. Die IPK erlaubt die Anmeldung von Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro und Geschenken bis 45 Euro aus Nicht-EU-Ländern. Sie wird für Private und Unternehmen zur Verfügung gestellt, die nicht am ATLAS-System teilnehmen. Sie vereinfacht mit einem reduzierten Datensatz die Anmeldung. › Mehr Infos
Quelle: IHK München News International