Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht. Die neue Version gilt ab 1. Januar 2019.
Die Änderungen betreffen unter anderem die schrittweise Senkung der Zollsätze für frische Bananen und für Waren, die unter das Übereinkommen in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA2) fallen. Weitere Änderungen ergeben sich aus geänderten Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik sowie technologischen und kommerziellen Entwicklungen. Des Weiteren werden die Liste der internationalen Freinamen sowie die Liste der pharmazeutischen Zwischenprodukte angepasst.
Zur Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der kommission vom 11. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
(Quelle: News International IHK München/GTAI)