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Zoll: Kombinierte Nomenklatur 2019 veröffentlicht

München (06.11.2018) - Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2019 ‎vorgelegt. Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die ‎zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif.

Anhang I der ‎Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht. Die ‎neue Version gilt ab 1. Januar 2019.‎

Die Änderungen betreffen unter anderem die schrittweise Senkung der Zollsätze für frische ‎Bananen und für Waren, die unter das Übereinkommen in Form der Erklärung über die ‎Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA2) fallen. Weitere ‎Änderungen ergeben sich aus geänderten Anforderungen in Bezug auf Statistik und ‎Handelspolitik sowie technologischen und kommerziellen Entwicklungen. Des Weiteren werden ‎die Liste der internationalen Freinamen sowie die Liste der pharmazeutischen Zwischenprodukte ‎angepasst.‎

Zur Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der kommission vom 11. Oktober 2018 zur ‎Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und ‎statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

‎(Quelle: News International IHK München/GTAI)‎