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Zoll: Ursprungserklärung für Kanada

Passau (11.01.2018) - Als Präferenznachweis für die Lieferung von Ursprungswaren nach Kanada gibt es nur nicht-förmliche Ursprungserklärungen.

Bei Warenwerten pro Sendung nach Kanada von über € 6000 ist für die Abgabe einer solchen Erklärung der Status als registrierter Exporteur (REX) erforderlich. Ursprungserklärungen eines Ausführers, der bereits über eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA) verfügt, waren im Rahmen einer Übergangsregelung bis zur Registrierung des Ausführers längstens bis zum 31.12.2017 möglich. Nur bis zu diesem Stichtag war in der Ursprungserklärung die EA-Nummer anzugeben.

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich an die Experten Ihrer IHKs oder Handwerkskammern.

Quelle: IHK Niederbayern