Laut Beschluss Nr. 49 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (Eurasian Economic Commission, EEC) müssen seit dem 12.01.2019 bei der Einfuhr bestimmter Waren in die Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) unter gewissen Umständen IHK-Ursprungszeugnisse vorgelegt werden.
Akzeptanz von eUZ: Es erreichen den Deutschen Industrie und Handelskammertag DIHK immer wieder Hinweise von ihren IHKs, dass einige Zollstellen in den EAWU-Staaten (insbesondere Russland) elektronisch ausgestellte UZs nicht anerkennen. Es häufen sich die Zahl der insbesondere durch den russischen Zoll abgelehnten eUZ seit einiger Zeit.
Vor diesem Hintergrund hat der DIHK die EEC und die russische Zollverwaltung (Federal Customs Service, FCS) noch einmal offiziell über den Prozess der eUZ-Ausstellung und die Möglichkeit der eUZ-Verifizierung informiert. Nun ist die EEC der Bitte des DIHK nachgekommen und hat das eUZ-Verifizierungsportal der IHK-GfI in die Liste der offiziell anerkannten, drittländischen eUZ-Verifizierungsportale aufgenommen.
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Quelle: News International IHK Würzburg