European Neighbourhood Policy Instrument ( ENPI)

Das ENPI dient der Kooperation mit den Nachbarstaaten der EU um Sicherheit, Stabilität, Wohlstand, Freiheit und Stabilität in diesen Regionen.

DasEuropäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) ist das Finanzinstrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Es ist für die Partnerländer der ENP sowie für Russland bestimmt und dient der Kofinanzierung von Maßnahmen zur Förderung von verantwortungsvoller Staatsführung wirtschaftlicher und sozial ausgewogener Entwicklung. Außerdem werden mit dem ENPI regionen- und grenzübergreifende Zusammenarbeit und die allmähliche wirtschaftliche Integration der Empfängerländer in die Europäische Union (EU) unterstützt. In dieser Verordnung sind die Grundsätze des ENPI, sein Anwendungsbereich und die Programmierung der Hilfe festgelegt.

Das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) dient der Verwirklichung der Ziele der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) im Hinblick auf die Schaffung eines Raums des Wohlstands und gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen und mit den Partnerländern sowie Russland. Mit dem Instrument sollen Maßnahmen der Partnerländer im Rahmen der Partnerschaften mit der Kommission kofinanziert werden.

Anwendungsbereich des ENPI

Über das ENPI wird Unterstützung in folgenden Bereichen bereitgestellt:

  • politische Reformen: Schaffung und Anpassung der Verwaltungsbehörden, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte, Einbindung der Zivilgesellschaft, interkultureller Dialog sowie Bekämpfung von Betrug, Korruption, organisiertem Verbrechen und Terrorismus;

  • Wirtschaftsreformen: wirtschaftliche Entwicklung, Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft, Förderung des Handels und Angleichung der Vorschriften an diejenigen der EU in Bereichen von gemeinsamem Interesse im Hinblick auf eine allmähliche wirtschaftliche Integration in den Binnenmarkt;

  • Sozialreformen: Integration, Beschäftigung, Nichtdiskriminierung, Bekämpfung von Armut;

  • sektorale Zusammenarbeit insbesondere in Bereichen von gemeinsamem Interesse: Umwelt, nachhaltige Entwicklung, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Schul- und Berufsbildung, Forschung und Innovation;

  • regionale und örtliche Entwicklung und regionale (Regionen Europa-Mittelmeer und Osteuropa) und subregionale Integration;

  • Teilnahme an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft

Außerdem dient das ENPI der Unterstützung von Wahlbeobachtungsmissionen, Nachkonfliktmaßnahmen und Katastrophenvorsorge.