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A1-Bescheinigung: Es kann Wochen dauern
Wen betrifft die A1-Bescheingung, wer muss sie mit sich führen und wie verhält es sich damit?
Jeder benötigt sie, egal ob Mitarbeiter oder Selbständiger oder Geschäftsführer, sofern man beruflich bedingt im europäischen Ausland unterwegs ist. Es ist auch unerheblich, ob die Reise eine Stunde oder fünf Tage dauert. Sie weist nach, dass man Sozialabgaben vorschriftsgemäß in Deutschland abführt und dass während des Auslandseinsatzes deutsches Recht gilt.
Wo kann ich Sie beantragen und reicht die Beantragung aus oder welche Unterlagen gehören dazu?
Bei gesetzlich versicherten Mitarbeitern kann sie über das Lohnabrechnungssystem elektronisch beantragt werden. Privat Versicherte müssen sich an ihren Rentenversicherungsträger wenden - auch wenn nichts in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Dann gibt es noch berufsständische Kassen wie z.B. bei den Rechtsanwälten. Weitere Unterlagen sind nicht nötig.
Wie läuft die Beantragung ab, wie lange dauert es und gibt es eine Notfall-Hotline, falls ein Unternehmer an der Grenze feststellt, dass er die Bescheingung vergessen hat?
Man muss - sofern das natürlich möglich ist - mit reichlich zeitlichem Vorlauf die A1-Bescheinigung beantragen. Es kann leider Wochen dauern, bis die Bestätigung kommt. Da kann man leider keine allgemeingültige Dauer nennen. Meines Wissens gibt es keine Notfall-Hotline. Wenn der Kontrolleur kulant ist, kann man sie vielleicht nachreichen. Ist die A1-Bescheinigung noch nicht angekommen, dann kann man eine Kopie des Antrags mitnehmen - um zumindest nachzuweisen, dass man sich darum gekümmert hat.
Was passiert bzw. welche Strafen drohen, wenn ich als entsandter Mitarbeiter die A1 Bescheingung vergessen habe bzw. keine dabei habe?
Am häufigsten wird in Österreich kontrolliert. Hier drohen Bußgelder, die bei 1000,-- pro Person beginnen. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich das Bußgeld.
Karoline Rübsam