Arbeiten unter der portugiesischen Sonne: Workation in Portugal

Den Sommer an der portugiesischen Algarve verbringen? Dank Workation ist der Traum vom Arbeiten am Meer möglich - ein paar Dinge gibt es jedoch zu beachten. Caroline Cöster Domingues, Leiterin der Recht- und Steuerabteilung der AHK Portugal, gibt Tipps.

Wie würden Sie den Begriff Workation definieren und welche Möglichkeiten bietet Portugal für Arbeitnehmer, die eine Workation in Betracht ziehen?

Der Begriff „Workation“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Durch die Veränderungen des Arbeitsmarktes und der - von immer mehr Unternehmen angebotenen - Möglichkeit mobil zu arbeiten, hat sich in der Praxis das Phänomen entwickelt, dass viele Arbeitnehmer ihren Urlaub mit Arbeit verbinden, d.h. im Anschluss an die Ferien den Aufenthalt verlängern und die Tätigkeit vom Ausland aus aufnehmen. Der Begriff „Workation“ stellt eine kurzfristige Tätigkeit von Arbeitnehmern im Ausland dar, die in der Regel auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt und nicht vom Arbeitgeber angewiesen ist. Oft nutzen beispielsweise Personen mit Migrationshintergrund die Gelegenheit, um im Anschluss an ihre Ferien längere Zeit bei ihrer Familie im Ausland zu bleiben. Auch wird „Workation“ oft von Personen genutzt, deren Tätigkeit ortsunabhängig ist, so dass diese gerne ihren Urlaub „verlängern“, indem sie im Anschluss daran noch vom Ausland arbeiten und ihren Feierabend am Strand oder Pool genießen.

In Portugal wird zwar nicht explizit mit „Workation“ geworben und diese ist bisher gesetzlich auch nicht vorgesehen. Jedoch wirbt Portugal damit eines der attraktivsten Länder zum Leben zu sein und die portugiesische Regierung hat gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um Ausländer dazu zu bewegen nach Portugal zu ziehen. Maßnahmen der portugiesischen Regierung sind z. B. der Status des Non Habitual Resident, der einen pauschalen Einkommensteuersatz von 20 Prozent ür diejenigen vorsieht, die sich in Portugal niederlassen und eine der gelisteten Aktivitäten mit Mehrwert ausüben. Eine weitere Maßnahme ist das im letzten Jahr eingeführte Visum für digitale Nomaden.

 

Welche rechtlichen Bestimmungen sollten Arbeitnehmer beachten, die eine Workation in Portugal planen? Gibt es spezifische Visum- oder Aufenthaltsregelungen?

Wichtig für Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitsvertrag ist immer die Absprache mit dem Arbeitgeber über eine geplante „Workation“ im Ausland, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ganz allgemein sollten immer arbeits-, sozial-, steuer-, melde- und aufenthaltsrechtliche Besonderheiten beachtet werden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht lässt sich sagen, dass grundsätzlich weiterhin das deutsche Arbeitsrecht anwendbar ist, wenn die Arbeit gewöhnlich in Deutschland und nur vorübergehend in Portugal verrichtet wird. Sollte ein Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen andauern, sind aus deutscher Sicht gewisse Rahmenbedingungen vertraglich festzuhalten. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich in dem Land der Sozialversicherungspflicht unterliegen, indem sie ihre Tätigkeit ausüben. Das könnte bei kurzen Zeiträumen dann grundsätzlich auch Portugal sein. Um sicherzustellen, welchem System der sozialen Sicherheit man unterliegt und ggf. weitere Anträge zu stellen (z.B. Beantragung einer A1-Bescheinigung durch den Arbeitgeber) sollte man den konkreten Einzelfall mit seinem zuständigen Sozialversicherungsträger klären. Auch der GKV-Spitzenverband (DVKA) kann bei Einzelfragen zur Verfügung stehen. Wichtig ist insbesondere auch abzuklären, ob der deutsche Versicherungsschutz (sowohl Krankenversicherung als auch Arbeitsunfallversicherung) bei einem jeweils einschlägigen Ereignis greift oder ob der Abschluss von zusätzlichen Versicherungen erforderlich oder zumindest anzuraten wäre, damit das positive Ereignis einer „Workation“ nicht in eine negative Erfahrung umschlägt. Damit man – je nach Einzelfall - weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibt, sollte der Aufenthalt 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Insbesondere kann sich für Unternehmen je nach Ausgestaltung der „Workation“ ein gewisses Risiko der Begründung einer Betriebsstätte ergeben. Arbeitnehmer, die einen deutschen Aufenthaltstitel bzw. eine deutsche Arbeitserlaubnis besitzen, sollten nicht vergessen, dass es sich lediglich um eine nationale Erlaubnis handelt, die nicht zur Arbeit und zum Aufenthalt in Portugal berechtigt. Staatsbürger der EU (plus Staatsbürger Islands, Liechtensteins, Norwegens, Andorras, und der Schweiz) benötigen für die ersten drei Monate des Aufenthalts in Portugal nur einen gültigen nationalen Ausweis. Bei Aufenthalten in Portugal von mehr als drei Monaten, muss eine Anmeldung bei der Gemeinde des Wohnsitzes erfolgen. In der Regel brauchen oben nicht genannte Drittstaatsangehörige ein Arbeitsvisum für Workation-Aufenthalte in Portugal, allerdings kann es für bestimmte Länder Ausnahmen geben.Seit dem 30. Oktober 2022 gibt es ein spezielles Visum für digitale Nomaden. Unter anderem ist für die Erteilung dieses Visums Bedingung, ein Gehalt von mindestens 3.040 Euro im Monat (4x der portugiesische Mindestlohn) zu erhalten.

Welche Vorteile bietet Portugal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für eine Workation dorthin schicken möchten? Gibt es steuerliche Anreize oder besondere Unterstützungsprogramme?

Der größte Vorteil ist sicherlich Portugals Schönheit und das gute Wetter. Für Workation nach der obigen Definition gibt es keine steuerlichen Anreize oder besondere Unterstützungsprogramme. Allerdings gibt es für Personen, die sich entscheiden dauerhaft nach Portugal zu ziehen, den bereits erwähnten steuerlichen Sonderstaus „Residente não habitual (RNH)“.

Wie ist das soziale Umfeld für Arbeitnehmer, die eine Workation in Portugal verbringen? Gibt es Networking-Möglichkeiten oder Gemeinschaften, die speziell auf Workation-Teilnehmer ausgerichtet sind?

Portugal bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine „Workation“ an verschiedenen Orten wie auf dem Land, in der Stadt, am Strand oder auf den portugiesischen Inseln an.

Es gibt viele Möglichkeiten sich während einer „Workation“ zu vernetzen. In Lissabon zum Beispiel gibt es Unterkunftsmöglichkeiten wie im „Selina Secret Garden“, Coworking Cafés u.a. im „Outsite Cowork Café“ und Coworking Spaces wie „Resvés Cowork Space“, „The Base Cowork Space“, „Liberdade 229“, „A Dama Rosa“, „Unobvious Lab“, die speziell auf Workation-Teilnehmer ausgerichtet sind.

Welche Tipps und Ressourcen können Sie Arbeitnehmern geben, die eine Workation in Portugal planen, um das Beste aus ihrer Erfahrung herauszuholen?

Um das Beste aus einer Workation in Portugal herauszuholen, sollten sich die Arbeitnehmer zunächst mit den verschiedenen Regionen Portugals vertraut machen, um herauszufinden, welche am besten zu ihren Bedürfnissen und Interessen passt. In der jeweiligen Region oder Stadt sind die Unterkünfte zu empfehlen, die – wie zuvor erläutert - speziell für Workation ausgelegt sind. Diese Unterkünfte, wie auch die Coworking Spaces, bieten oft eine inspirierende Arbeitsumgebung und die Möglichkeit, andere digitale Nomaden kennenzulernen sich mit diesen auszutauschen.

Um die portugiesische Kultur am besten zu erleben, empfiehlt es sich u.a. lokale Märkte zu besuchen, traditionelle Gerichte zu probieren und an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Von Vorteil ist auch, wenn man portugiesische Grundkenntnisse hat, um sich besser mit den Einheimischen verständigen zu können. Grundsätzlich sollte man flexibel und offen für neue Erfahrungen sein. Eine Workation ist eine einzigartige Gelegenheit, Arbeit und Freizeit zu verbinden und sollte in vollen Zügen genossen werden! Ressourcen gibt es reichliche im Internet. Es lohnt sich ein Blick in Reiseführer, Blogs, Online-Communities und Websites zu Workation zu werfen, um weitere Informationen über Workation-Möglichkeiten in Portugal sowie Ratschläge und Empfehlungen von anderen Workation-Teilnehmern zu erhalten.