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"Wer Zoll ignoriert, bekommt Schnappatmung."

Rechtsanwältin Johanna Werner ist seit April 2015 neue Referatsleiterin für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK München und Oberbayern. Mit dem Auwi-Portal sprach die Zollexpertin über ihre neue Position und das bevorstehende Zollforum Bayern.

Frau Werner, von Hersbruck über Wien und Berlin wieder zurück nach Bayern. Wie fühlen Sie sich in der Heimat?

Es ist einfach wunderbar. Ich bin in Mittelfranken aufgewachsen und hatte stets auch beruflich den Bezug zu Bayern. Selbst in Österreich habe ich eng mit bayerischen Unternehmen zusammengearbeitet, zum Beispiel beim Thema Fiskalvertretung. Als ich 2014 dann zum DIHK nach Berlin ging, wurde ich sogar "Bayerische Botschafterin" genannt. Ich lebe und arbeite wahnsinnig gerne in München. Die Bayern sind so freundlich: Es wird effizient gearbeitet und alle sind fröhlich dabei. Es ist wirklich einfach wunderbar, wieder hier zu sein!

Was sind Ihre ersten Projekte als neue Referatsleiterin?

Innerhalb der letzten drei Monate konnten wir schon einiges anstoßen. Zum Beispiel wird es eine Informationsveranstaltung am 14.09 in München zum Thema Zollkodex der Union (UZK) geben. Unternehmer können Akteure kennenlernen, die am neuen Gesetz mitschreiben und erhalten Insiderinformationen des UZK-Teams aus dem Bundesministerium der Finanzen. Das sollte kein Unternehmer verpassen!

Wir können immer wieder feststellen, wie hoch die Nachfrage nach Zoll-Themen auf dem Auwi-Portal ist. Wie können Sie sich das erklären?

Das ist einfach, wenn man sich die aktuelle Außenhandelsstatistik ansieht. Deutschland ist ein Exportland und daher ist auch das Thema Zoll für Unternehmen immer relevant. Es geht darum Zollabwicklungen möglichst schnell, günstig und effizient zu erreichen. Und um das zu gewährleisten, müssen Unternehmer über Änderungen stets informiert bleiben.

 Welchen Vorteil haben Unternehmen, die den Stellenwert des Themas erkennen?

Geld, echtes Geld! Wenn man die Zollvorteile, also Zollkontingente, -aussetzungen und -präferenzen richtig ausschöpft. Wichtig ist, dass Unternehmen eine sorgfältige Struktur nachweisen können und die zunehmende Eigenverantwortung erkennen. Die Umsetzung des Zollrechts gehört in den Gesamtbereich der unternehmerischen Compliance. Ein Unternehmer schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn er Zollfragen nicht ernst nimmt. Wer das Thema Zoll ignoriert, bekommt früher oder später Schnappatmung.

Zoll ist also Chefsache?

Definitiv! Letztendlich muss der Geschäftsführer gewährleisten, dass Zollfragen rechtskonform umgesetzt werden. Er trägt die Verantwortung und haftet bei Verstößen. Das Zollrecht gehört wie bereits erwähnt in den Gesamtbereich der Compliance eines Unternehmens. Der Geschäftsführer kann sich auch nicht exkulpieren, indem er Zollfragen einfach so an seine Mitarbeiter delegiert.

Was sind Folgen von Zollrechtsverletzungen?

Das kommt darauf an. Bußgelder sind beispielsweise möglich und die können empfindlich hoch sein. Das tut dann so richtig weh! Jeder Unternehmer sollte sich bewusst sein, dass auch im Zollrecht der Grundsatz gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Am 14. Juli findet das Zollforum Bayern 2015 in München statt, am Tag darauf in Coburg. Was können Teilnehmer vom diesjährigen Forum erwarten?

Wir liefern aktuelle Zolltrends auf dem Silbertablett. Wir haben tolle Referenten zu Themen wie AEO oder Exportkontrollrecht. Wir geben Updates zum präferenziellen Ursprungsrecht und blicken hinter die Kulissen des UZKs. Zusammenfassend: Das Zollforum Bayern hilft Unternehmern sich frühzeitig auf kommende Zollentwicklungen vorzubereiten und sich schon jetzt auf bevorstehende Änderungen des Zollrechts einzustellen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Cornelia Schmidmeier.