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Fokus auf...Brexit

Nichts sorgt in diesem Jahr für mehr Verunsicherung als der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Der sogenannte Brexit wird offiziell am 30. März 2019 vollzogen. Mit welchen möglichen Szenarien Sie nach aktuellem Stand rechnen können, verraten wir Ihnen.

Die politische Situation

Am 23.Juni 2016 stimmten die Briten mit einer knappen Mehrheit von 51, 6 Prozent für den Austritt Großbritanniens aus der EU, dem sogenannten Brexit. In Folge dessen trat Premierminister und EU-Befürworter David Cameron zurück –  Theresa May wurde als Nachfolgerin benannt.

Das Land ist seitdem gespaltet: Gegner befürchten negative Folgen eines Brexits für die britische Wirtschaft, aber auch für Deutschland und andere EU-Länder. Die Austrittsverhandlungen, die die britische Premierministerin Ende März 2017 formal eingeleitet hat, müssen nach spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein. Großbritannien will am 29. März 2019 um 23.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit die EU verlassen.

Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die EU-Regelungen bestehen: Großbritannien verzichtet zwar auf sein EU-Stimmrecht, bleibt jedoch Teil der Zollunion und behält Zugang zum EU-Binnenmarkt. Genaue Regelungen nach 2019 sind noch offen, die volle Personenfreizügigkeit sowie die Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshof und neue EU-Gesetze werden jedoch ihre Gültigkeit behalten.

Vor allem die Irland-Frage hängt über den Brexit-Verhandlungen. Die EU und auch Irland wollen eine harte Grenze auf der Insel vermeiden. Wenn aber die Briten zu den von ihnen gewünschten Bedingungen die EU verlassen, also etwa keine Arbeitnehmerfreizügigkeit mehr gelten soll, ist genau dies der Fall.

Doch wie könnte er aussehen, der Austritt der Briten aus der EU und welche Konsequenzen könnten folgen?

WTO-Status

Selbst wenn sich Großbritannien und die Europäische Union nicht einigen können, ist und bleibt Großbritannien Mitglied der WTO. Das würde bedeuten, dass die WTO-gebundenen Zollsätze und die Meistbegünstigungsklausel greifen würden. So wäre der Warenverkehr zwar grundsätzlich geschützt, viel Bürokratie und hohe Wartezeiten an der Grenzen wären jedoch die Folge.

Freihandelsabkommen

Im Fall eines Freihandelsabkommens würden sowohl EU als auch Großbritannien ihr eigenes Außenzollregime behalten und unabhängig voneinander Handelspolitik betreiben. Der bilaterale Warenverkehr wäre jedoch zum Großteil von Zollzahlungen ausgenommen.

Zollunion

Eine weitere Möglichkeit bietet die Zollunion: Der Verbleib in dieser würde die Existenz eines gemeinsamen Außenzolls sichern und die Bürokratie zur Kontrolle des Warenursprungs senken.

Binnenmarkt

Letzte Möglichkeit: Der Binnenmarkt, der nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigen würde. Auch eine Kombination mit einem Freihandelsabkommen wäre denkbar. Sinnvoll wäre dann eine Angleichung der Mehrwert- und Verbrauchsteuersätze, unterschiedliche Zulassungsvorschriften oder Verkaufsverbote müssten verschwinden, um ein reibungsloses Funktionieren zu garantieren. Als Grundregel gilt, dass jedes Produkt, das in irgendeinem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkauf gebracht wird, in allen Mitgliedsstaaten frei verkauft werden darf. In Kombination mit einem Freihandelsabkommen wären alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse beseitigt und auf Grenzkontrolle könnte vollständig verzichtet werden.

Großbritannien hat die fortbestehende Mitgliedschaft im Binnenmarkt mit und ohne Zollunion aufgrund der vier Freiheiten ausgeschlossen.