Diese Änderung wurde auch im Zusammenhang mit der Initiative der EU-Kommission zu einer EU-einheitliche Entsendemeldung, der sog. eDeclaration, erarbeitet. Ziel dieser Initiative ist es das Entsendeverfahren zu vereinfachen. So wurde in einer gemeinsamen Absichtserklärung von Tschechien, Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, und Ungarn beschlossen, dass die abgefragten Angaben in der Entsendemeldung auf ein festgelegtes Mindestmaß reduzieren werden. Dies wurde von Tschechien nun mit der Einführung des neuen Portals angestrebt.
Registrierungsportal
Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien können seit dem 1. Juli 2024 nur über das neue Registrierungsportal gemeldet werden. Das Registrierungsportal ist auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde unter diesem Link https://www.suip.cz/web/de/entsendung-von-arbeitnehmern zu finden.
Die Einführung des neuen Meldeportals hat zu einigen Änderungen geführt:
- Neu zuständig für die Entsendemeldung ist nun die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde und nicht mehr die regionalen Arbeitsämter
- Die Übermittlung der Meldung ist nun ohne elektronische Signatur oder tschechische Datenbox möglich
- Auf dem neuen Portal muss der Arbeitgeber zunächst ein Konto eröffnen und kann dann alle Entsendemeldungen abgeben
- Die Entsendemeldung ist in vier Sprachen verfügbar: deutsch, englisch, tschechisch, polnisch
Alle neuen Meldungen müssen ausschließlich über das neue Registrierungsportal erfolgen. Nur die über dieses Portal eingereichten Meldungen sind gültig!
Das bisher verwendete Online-Meldeformular sowie das Meldeformular im PDF-Formatfür die Entsendemeldungen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales sind nicht mehr erreichbar.
Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe
Als Handwerksbetrieb steht Ihnen bei Fragen zur Entsendemeldung weiterhin Irena Novotná von der Repräsentanz von Bayern Handwerk International in Tschechien (BHI Prag) zur Verfügung. Neben der Entsendemeldung müssen die meisten Handwerksbetriebe auch gewerberechtliche Bestimmungen beachten und eine Dienstleistungsanzeige abgeben. Für diese Meldepflicht bietet BHI Prag für bayerische Handwerksbetriebe eine vertiefte Beratung an, die die Vorbereitung und Übermittlung der Dokumente in tschechischer Sprache für die Firmen umfasst.
Gerne können Sie unsere aktualisierten Länderleitfaden„Bau- und Montageleistungen deutscher Handwerksbetriebe in Tschechien“, den wir zusammen mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erstellt haben, auf unserer Homepage bestellen: Publikationen
Kontakt: Bayern Handwerk International GmbH
Irena Novotná, Leiterin der Repräsentanz Tschechien
i.novotna(at)bh-international.de
Quellen: Tschechische Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde: https://www.suip.cz/web/de/entsendung-von-arbeitnehmern
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24. Mai 2024: BMWK - EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat beschließt EU-Lieferkettengesetz und künftige Ausrichtung der EU zu Industrie und Binnenmarkt