Finanzämter für im Ausland ansässige Unternehmen

Welches Finanzamt ist für die Umsatzbesteuerung von ausländischen Unternehmen zuständig?

Besteuerungsverfahren

Im Ausland ansässige Unternehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland Umsätze ausführen, unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Besteuerungsverfahren. Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland für Umsätze, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer gegebenenfalls beim deutschen Finanzamt anmelden, die Steuer abführen und eine Steuererklärung abgeben.

Registrierung beim Finanzamt

Nach § 21 Abgabenordnung (AO) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen ganz oder vorwiegend betreibt. Für ausländische Unternehmen richtet sich die Zuständigkeit nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV).:

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt in einem Merkblatt Auskunft, welches Finanzamt in Deutschland für welches Land zuständig ist. Informationen finden Sie hier.