EU-Entwaldungsverordnung: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen

München - Die Europäische Union hat eine neue Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten eingeführt, die für bestimmte Unternehmen erweiterte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorsieht. Diese Anforderungen gehen über die Regelungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus.

Ziel der Verordnung ist es, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren, indem der Handel mit bestimmten Rohstoffen und Erzeugnissen, die mit diesen Praktiken in Verbindung stehen, strenger reguliert wird. Betroffen sind Rohstoffe wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie deren Erzeugnisse.

Diese Rohstoffe dürfen nur dann auf den Unionsmarkt eingeführt, aus diesem ausgeführt oder bereitgestellt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Zusammenhang stehen. Eine umfassende Liste der relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse ist in Anhang 1 der Verordnung aufgeführt.

Als relevante Erzeugnisse gelten jene Produkte, die die genannten Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die europäischen Verbraucher Produkte kaufen können, die nicht zur globalen Entwaldung beitragen.

Diese neuen Regelungen stellen Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Lieferketten noch genauer zu überprüfen und nachzuverfolgen, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten. Die EU hofft, durch diese Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Wälder und zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten.

Alle relevanten Infos dazu hat die IHK München zusammengestellt. Sie finden diese auch hier im Portal auf dieser Website.