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Europäischer Grüner Deal: Klimaziele erreichen!

Letzte Woche hat die EU-Kommission, zusammen mit 14 anderen Gesetzgebungsakten, auch den Entwurf für eine überarbeitete Energiesteuer-Richtlinie herausgegeben. Es ist bereits der zweite Anlauf, die im Jahr 2003 geschaffenen Regeln an geänderte EU-Klimaziele anzupassen. In unseren Schwerpunktthemen haben wir dazu alle Informationen zusammengestellt.

Brüssel (22.07.2021) - Die EU-Energiesteuerrichtlinie enthält u. a. Mindestsätze für die Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom, die entweder als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden. Die Mindestsätze für Kraftund Heizstoffe werden angehoben. Außerdem werden Heiz- und Kraftstoffe – das ist die Idee der Kommission – anstatt nach Gewicht oder Volumen nach ihrem Energiegehalt besteuert – die umweltschädlichsten Kraftstoffe folglich am höchsten.

Steuerbefreiungen für bestimmte fossile Brennstoffe, vor allem im Luft- und Seeverkehr sollen künftig wegfallen. Steuerbefreiungen für bestimmte Formen der Gebäudebeheizung sollen ebenfalls auslaufen, sodass die Besteuerung fossiler Brennstoffe künftig nicht mehr unter den Mindestsätzen liegen kann. Steuerbegünstigungen sind nur noch erlaubt, wenn sie den Umweltzielen der EU nicht zuwiderlaufen; so z. B. im Zusammenhang mit dem Betrieb umweltfreundlicher KWK-Anlagen. Die neuen Preise - an der Zapfsäule und anderswo - sollen Anreize setzen, damit Unternehmen und Verbraucher sich, wo immer möglich, für klimafreundlichere Produkte entscheiden sowie in nachhaltige Energie investieren.

Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam sollen finanziell schwächere Haushalte mit einem über 140 Mrd. Euro schweren Fonds finanziell unterstützen, damit diese die Energiewende mittragen können. Auch der EUInnovations-Fonds soll weiter aufgestockt werden, um klimaschützenden Innovationen schneller zur Marktreife zu verhelfen.

Hier kommen Sie zu unserem Schwerpunktthema

 

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte eine Reform der Energiesteuerrichtlinie bereits im Mai dieses Jahres in ihrer Mitteilung zur „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ angekündigt. Aus ihrer Sicht haben zahlreiche von Land zu Land abweichende Steuersätze und optionale Steuerbefreiungen zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes geführt. Weiterhin passe der Regelungsgehalt der aktuellen Fassung
nicht mehr zu den heutigen Klimaschutzzielen der EU. Nicht zuletzt hätten sich die technischen Möglichkeiten
seit Einführung der Richtlinie im Jahre 2003 erheblich gewandelt.

Entwurf Richtlinie
Pressemitteilung für das gesamte Gesetzgebungspaket