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Neue FAQs vom BAFA und der EU zu den Russland-Sanktionen

München. - Das BAFA hat seine FAQ-Übersicht zu den Russland-Sanktionen erneut ergänzt.

Das BAFA hat seine FAQ-Übersicht zu den Russland-Sanktionen erneut ergänzt. Die FAQs finden Sie unter der Rubrik „Häufige Fragen“, in dem Sie auf "Häufige Fragen" klicken, erst dann klappen die einzelnen Fragen und die entsprechenden Antworten vom BAFA auf.
 
Daneben hat auch die EU umfassende FAQs (in englisch) zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht. Diese beziehen sich auf die Art. 2, 2a und 2b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25.02.2022.
 
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
 
 
Weitere Informationen finden Sie auf der  Website zur Exportkontrolleund unserer  Sonderseite zum Russland-Ukraine-Krieg.

Quelle: News International IHK München