So war´s: Außenwirtschaftsausschuss der IHK Würzburg-Schweinfurt tagte

Würzburg - Von Insider-Informationen zum japanischen Markt bis zum „Bürokratiemonster“ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Japan: komplexer Markt mit Chancenpotenzial

Die Mitglieder des Außenwirtschaftsausschusses der IHK Würzburg-Schweinfurt tauschten sich Ende April mit zwei Vertretern der JETRO (Japan External Trade Organization) aus. JETRO ist eine staatliche Einrichtung Japans, welche neben Japan in 53 Ländern, darunter auch Deutschland, tätig ist. JETRO fördert den Handel und Investitionen. Nach Kenntnissen der IHK lässt Mainfranken durchaus Potenziale für wirtschaftliche Aktivitäten mit Japan ungenutzt. Dabei bietet gerade Japan in einem Trend steigendes Potenzial für Kooperationen bspw. in den Bereichen Umweltschutz, Wissenschaft, Energie und Innovation oder Digitalisierung. Die Vortragenden von JETRO belegten das positive Geschäftsumfeld Japans mit einem Best Practice einer mainfränkischen Firma. Anhand eines anderen Beispiels wurde aber auch klar, wie wichtig es insbesondere bei einem Japanengagement ist, diesen Markt mit seinen Gegebenheiten zu kennen, da sonst Schwierigkeiten und Misserfolg vorprogrammiert sein können. Die Experten von JETRO erklärten, dass Produkte oder Service, welche auf dem heimischen Markt erfolgreich seien, nicht unbedingt in Konsequenz auch sich in Japan durchsetzen können. Wichtig sei, dass das aus dem Ausland kommende Produkt einen deutlichen Zusatznutzen habe oder / und hoch innovativ sei, so die Vertreter der JETRO.  Dabei müsse das Produkt den hohen Qualitätsansprüchen in Japan genügen.  Auch würde ein günstigerer Preis oftmals nicht zur Entscheidung beitragen, den Anbieter zu wechseln. Dem Vertrauensverhältnis mit japanischen Kunden würde zudem eine hohe Bedeutung beigemessen. Entsprechend sei es wichtig, dass eine Markterschließung in Japan, vergleichsweise zeitlich großzügig bemessen sein müsse. Gerade die Komplexität des japanischen Marktes mache zudem einschlägige Kenntnisse von bspw. Marktdaten, Kundenpräferenzen, lokaler Konkurrenz, lokalen Bedürfnissen, möglichen Partnern etc. essenziell.


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bürokratiemonster

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sorgte schon in vergangenen Sitzungen des Außenwirtschaftsausschusses für rege Diskussionen. Das Gesetz wurde von der SPD auf den Weg gebracht. Grund genug Bernd Rützel von der SPD und Mitglied des Bundestages als Diskutant für den Außenwirtschaftsausschuss einzuladen. Das LkSG regelt
die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten und zwar sprichwörtlich bspw. von der Rohstoffmine bis zum Ladengeschäft. Inhalt des Gesetzes sind beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das Gesetz gilt bereits für Firmen ab 1.000
Mitarbeitern.  Die Ausschussmitglieder gaben dem SPD-Politiker auf den Weg, dass die Anforderungen des Gesetzes von den großen und damit unmittelbar betroffenen Unternehmen auch an die Kleineren weitergeleitet werden. Dieser belastende Kaskadeneffekt binde Finanz- wie auch Humanressourcen – vor allen Dingen in den Abteilungen
Compliance und Einkauf. Auch beim Ausblick auf das Europäische Lieferkettengesetz zeigten sich die Ausschussmitglieder besorgt, da man damit eine Verschärfung der Modalitäten sehe wie bspw. die Möglichkeit einer zivilrechtliche Haftung. Zur Sprache kam auch, dass das Lieferkettengesetz andererseits nur eines aus einer Reihe anderer Gesetze ist wie CBAM, Forced Law oder wie EUDR. Auch damit müssen sich die Unternehmen auseinandersetzen.

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