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A1 Bescheinigungen für Selbständige: Wo wird sie beantragt?

Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Ausstellung von A1-Bescheinigungen zuständig, wenn der Entsandte weder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, noch einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehört.

Rentenversicherung zuständig

(Zur Info: Eine berufsständische Versorgung ist die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe, beispielsweise für Ärzte).

Arbeitnehmer, die eine private Krankenversicherung haben und nicht berufsständig versorgt sind, müssen den Antrag auf die A1-Bescheinigung elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat nun den Zentralverband des Deutschen Handwerks darüber informiert, dass folgende Berufsgruppen den Antrag im elektronischen Verfahren nicht stellen dürfen:

  • Selbständige
  • Beamte
  • Personen, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind
  • Grenzgänger, die im Beschäftigungsstaat versichert sind

In diesen Fällen muss (wie bisher) der Formantrag verwendet werden.
Anträge finden Sie unter: 

GKV-Spitzenverband "Entsendung ins Ausland / vorübergehende selbstständige Tätigkeit im Ausland"

Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International