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Achtung: Neue Meldepflicht bei Mitarbeiter-Entsendung in die Tschechische Republik

Prag (10.02.2020) - Seit Herbst 2019 gibt es eine neue Regelung bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Tschechien:

Ab sofort unterliegen deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in die Tschechische Republik ‎entsenden, einer Meldepflicht. Sie sind dazu verpflichtet, die zuständige regionale Dienststelle des tschechischen ‎Arbeitsamts über die Entsendung zu informieren.

Bei Missachtung der Meldepflicht kann eine Geldstrafe verhangen werden. ‎

Die Meldepflicht ist nicht neu. Bisher war die Meldung jedoch vom tschechischen Auftraggeber durchzuführen.

Weitere Informationen hier im Dienstleistungskompass.eu