Ab sofort unterliegen deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in die Tschechische Republik entsenden, einer Meldepflicht. Sie sind dazu verpflichtet, die zuständige regionale Dienststelle des tschechischen Arbeitsamts über die Entsendung zu informieren.
Bei Missachtung der Meldepflicht kann eine Geldstrafe verhangen werden.
Die Meldepflicht ist nicht neu. Bisher war die Meldung jedoch vom tschechischen Auftraggeber durchzuführen.