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Arbeitnehmerentsendung nach Italien

Passau (11.12.2020) - Die AHK Italien informiert, dass die italienische Regierung am 03.12.2020 ein Gesetz erlassen hat, das die Einreise- und Bewegungseinschränkungen sowie die damit verbundenen Auflagen während und nach der Weihnachtszeit regelt. Dieses Gesetz findet bis zum 15.01.2021 Anwendung.

Regelung für die Einreise- und Bewegungseinschränkungen

In den weiterführenden Informationen (siehe unten) werden die Einreise- und Bewegungseinschränkungen, die auf in Deutschland ansässige Personen bzw. Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Deutschland aufgehalten haben, und die aus beruflichen Gründen nach Italien einreisen, Anwendung finden, zusammengefasst.

Aufhebung der Einreiseeinschränkung

Sollte das italienische Gesundheitsministerium Deutschland als "Land mit niedrigem epidemiologischem Risiko" einstufen, würde diese Einreiseeinschränkungen aufgehoben werden.

Weiterführende Informationen

News zur Arbeitnehmerentsendung nach Italien

(Quelle: News International der IHK für Niederbayern in Passau)